| PETER HÜBNER · PREIS DER FREIHEIT DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH EINE DOKUMENTATION Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG |
DER
HESSISCHE LANDBOTE
|
|
Seite
11
|
|
||
|
Teil
3 VERTRETER DES VOLKES Die Goldene
Partei Deutschlands
Der zehnte große ökumenische Schlag der Diktatur gegen die bürgerlichen Demokratisierungsbestrebungen |
|||
| __________________________________________________________________________________________________ | |||
|
Am 6. 12. 88 schreiben wir per Einschreiben mit Rückant- wort an den VORSTEHER DES FINANZAMTES KASSEL folgenden erklärenden Brief: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Brief
der GOLDENEN PARTEI an den VORSTEHER DES FINANZAMTS KASSEL |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
An
den 3500 Kassel |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 6. 12. 88 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Betr.:
VERTRTER DES VOLKES die GOLDENE PARTEI Sehr geehrter Herr Finanzamtsvorsteher, Ihre amtliche Aufforderung an die VERTRETER DES VOLKES die GOLDENE PARTEI, Ihrem Finanzamt im Sinne einer Steuerpflicht 40.000 DM und mehr an Steuern zu überweisen, ist in der Zuständigkeit unzulässig, da |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1. |
gemäß demokratischen Grundsätzen sowie aufgrund vielfältigster
geschichtlicher Erfahrungen die Parteigründung frei ist (Art. 21
GG). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2. |
eine Partei ihre Rechtsstellung solange innehat, als sie innerhalb von sechs Jahren an einer Landtags- oder Bundestagswahl teilnimmt (§ 2 PartG); |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3. |
für eine eventuelle Aberkennung der Parteifähigkeit kraft Grundgesetz unmittelbar und ausschließlich nur das Bundesverfassungsgericht zuständig ist (Art. 21 GG, § 32 PartG); |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4. |
die Überprüfung einer Steuerpflicht bei einer
politischen Partei gemäß § 23 PartG sich in der öffentlichen
Rechenschaftslegung gegenüber dem Präsidenten des Deutschen
Bundestages erfüllt und keinesfalls durch irgendwelche Manipulationen
mit irgendeinem Finanzamt. Die Satzungen der politischen Parteien werden kraft Gesetz (s. § 6 PartG) vom Bundeswahlleiter veröffent- licht und kostenlos abgegeben dies gilt auch gegenüber öffentlichen Stellen, falls sie ein irgendwie geartetes Interesse an der Satzung einer Partei haben. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die
VERTRETER DES VOLKES die GOLDENE PARTEI ist ein verfassungsrechtlich
notwendiger Bestand- teil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die VERTRETER DES VOLKES die GOLDENE PARTEI wirkt an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit,
Die VERTRETER DES VOLKES die GOLDENE PARTEI legt ihre Ziele in ihrem politischen Programm nieder. Die VERTRETER DES VOLKES die GOLDENE PARTEI ist eine freie Vereinigung von Bürgern, die dauernd für den Bereich des Bundes und der Länder auf die politische Willensbildung Einfluß nimmt und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag und den Landtagen mitwirken will und die nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach der Zahl der Mitglieder und ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit ihrer Zielsetzungen bietet (gemäß Art. 21 GG, § 2 PartG). Die
VERTRETER DES VOLKES die GOLDENE PARTEI hat eine schriftliche
Satzung und erarbeitet gerade ein schriftliches Programm. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||||||
| Mit freundlicher Genehmigung von AAR EDITION INTERNATIONAL © DER HESSISCHE LANDBOTE 2001 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||