| PETER HÜBNER · PREIS DER FREIHEIT DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH EINE DOKUMENTATION Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG |
DER
HESSISCHE LANDBOTE
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Seite
7
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Teil
3 VERTRETER DES VOLKES Die Goldene
Partei Deutschlands
Der zehnte große ökumenische Schlag der Diktatur gegen die bürgerlichen Demokratisierungsbestrebungen |
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Am 16. Februar 1988 teilt das von der neugewählten HESSISCHEN CDU regierte FINANZAMT KASSEL der GOLDENEN PARTEI mit, daß es ihr entgegen dem PARTEIENGESETZ eine Steuernummer verpaßt habe, und fordert über Steuererklärungen Einsicht in die inneren Verhältnisse wie z.B. MITGLIEDSCHAFTEN da ja bekanntlich Mitgliedsbeiträge mit Namensnennung in den Finanzunterlagen verzeichnet sind. Der Inhalt des gesetzeswidrigen Briefes des von der neuge-wählten HESSISCHEN CDU regierten FINANZAMTS KASSEL sei hier im folgenden der guten Ordnung halber abgedruckt: |
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| Brief
des FINANZAMTS KASSEL an die GOLDENE PARTEI |
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Aufgrund der Verlegung der Geschäftsleitung des Vereins nach Edermünde ist für die Besteuerung das Finanzamt KasselGoethestraße zuständig geworden. Der Verein wird hier ab sofort unter der o.g. Steuernummer geführt. In 1982 wurde die Deutsche Kulturstiftung als nicht einge-tragener Verein gegründet. Durch die zum 1. 5. 85 erfolgte Übernahme dieses Vereins durch die Vertreter des Volkes Die Goldene Partei ist dieser Verein als Rechtsnach-folger in die Pflichten des übernommenen Vereins eingetreten. Körperschaftssteuer-, Umsatzsteuer- und Vermögens- steuererklärungen wurden bisher nicht abgegeben. Hiermit werden Sie gebeten, folgende Steuererklärungen einzureichen:
Entsprechende Vordrucke liegen bei. Die erforderlichen Anlagen insbesondere Bilanz und VuG bzw. Kassenbericht sind für jedes Jahr beizufügen. Ich bitte Sie, sämtliche Steuererklärungen nebst Anlagen bis zum 31. Mai 1988 einzureichen. Auf die Möglichkeit der Schätzung von Besteuerungs- grundlagen bei Nichtabgabe von Steuererklärungen weise ich ausdrücklich hin (§ 162 Abgabenordnung). |
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| Ende des Zitats | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Am 13. 5. geben wir dem unter der Schirmherrschaft der neu gewählten CDU-REGIERUNG stehenden FINANZAMT KASSEL in einem persönlichen Gespräch eine Rechtsaus-kunft über die korrekte Anwendung des PARTEIEN- GESETZES und über die korrekte Verfahrensweise bei der Klärung der Finanzangelegenheiten der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG vor deren Eingliederung in die GOLDENE PARTEI. Um den verschleppten FINANZGERICHTSPROZESS aus der Zeit der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG vor deren Eingliederung in die GOLDENE PARTEI wieder in Gang zu bringen, schreiben wir am 20.5.88 dem FINANZAMT HEIDELBERG folgenden Brief: |
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| Brief
der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an das FINANZAMT HEIDELBERG |
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An
das 6900 Heidelberg |
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| 20. 5. 1988 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Sehr geehrter Herr Dr. Vogel, aufgrund eines Schreibens des Finanzamts Kassel haben wir uns mit dem dortigen Finanzbeamten Herrn Schmidt in Verbindung gesetzt und dabei festgestellt, daß er von Ihnen uns betreffende Unterlagen erhalten hat. Da er über den Vorgang nur bruchstückhaft informiert ist, nehmen wir an, daß Sie ihm nur einen Teil der Akten überlassen haben. Bitte teilen Sie uns deshalb mit, ob Sie in Sachen DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG Heidelberg (1982 und 1983) noch zuständig sind. Mit freundlichen Grüßen i. V. i. V. DEUTSCHE
KULTURSTIFTUNG Kopie an Finanzamt Kassel |
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| Ende des Zitats | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Eine Kopie dieses Schreibens geht an das FINANZAMT KASSEL. |
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| Mit freundlicher Genehmigung von AAR EDITION INTERNATIONAL © DER HESSISCHE LANDBOTE 2001 |
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