| PETER HÜBNER · PREIS DER FREIHEIT DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH EINE DOKUMENTATION Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG |
DER
HESSISCHE LANDBOTE
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Seite
3
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Teil
3 VERTRETER DES VOLKES Die Goldene
Partei Deutschlands
Der zehnte große ökumenische Schlag der Diktatur gegen die bürgerlichen Demokratisierungsbestrebungen |
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Diese
Forderungen des BUNDESTAGSPRÄSIDENTEN entsprechen nicht dem geltenden
PARTEIENGESETZ. |
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| AUSZUG
AUS DEM GELTENDEN PARTEIENGESETZ DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND |
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| § 23 Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| (1) |
Der Vorstand der Partei hat über die Herkunft und die Verwendung der Mittel, die seiner Partei inner-halb eines Kalenderjahres (Rechnungsjahr) zuge- flossen sind, sowie über das Vermögen der Partei in einem Rechenschaftsbericht öffentlich Rechenschaft zu geben. |
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| (2) |
Der Rechenschaftsbericht muß von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft nach den Vorschriften der §§ 29 bis 31 geprüft werden. Er ist bis zum 30. September des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres beim Präsidenten des Deutschen Bundestages einzureichen und von diesem als Bundestagsdrucksache zu verteilen. Der Präsident des Deutschen Bundestages kann die Frist aus besonderen Gründen bis zu drei Monaten verlängern. Der Rechenschaftsbericht der Partei ist dem jeweils auf seine Veröffentlichung folgenden Bundesparteitag zur Erörterung vorzulegen. |
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| (3) |
Der Präsident des Deutschen Bundestages prüft, ob der Rechenschaftsbericht den Vorschriften des Sechsten Abschnittes entspricht. Das Ergebnis der Prüfung ist in den Bericht nach Absatz 5 aufzunehmen. |
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| (5) |
Der Präsident des Deutschen Bundestages erstattet dem Deutschen Bundestag jährlich über die Entwick-lung der Parteienfinanzen sowie über die Rechen-schaftsberichte der Parteien Bericht. Der Bericht wird als Bundestagsdrucksache verteilt. |
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Am 20.5.88 teilen wir dem BUNDESWAHLLEITER die Satzungsänderungen sowie die Satzungsergänzungen und deren Beschluß mit. |
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| Brief der GOLDENEN PARTEI an den BUNDESWAHLLEITER | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| An
den Bundeswahlleiter z. Hd. Herrn Gaspers Gustav-Stresemann-Ring 11 6200 Wiesbaden 1 |
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| 20.5.1988 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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in der Anlage übersenden wir Ihnen die auf unserem Bundesparteitag vom 4. 4. 88 verabschiedeten Satzungs- änderungen sowie -ergänzungen. Sie entsprechen Ihren Vorschlägen und unserem letzten Schreiben an Sie. Außerdem wurde der Vorstand neu gewählt. Eine Liste der Namen der Vorstandsmitglieder und ihrer Funktionen liegt bei. Was die in Ihrem Brief vom 15.1.88 angeführten Unterlagen und Auskünfte Gründungsprotokoll, diverse Beschluß- protokolle und Angabe der Mitgliederzahl betrifft, bitten wir Sie, uns mitzuteilen, auf welcher gesetzlichen Grundlage Sie diese von uns fordern und zu welchem Zweck Sie diese benötigen. Mit freundlichen Grüßen i. V. i. V. VERTRETER
DES VOLKES die Goldene Partei Anlage:
Änderungen und Ergänzungen zu der Ihnen |
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| Ende des Zitats | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Mit freundlicher Genehmigung von AAR EDITION INTERNATIONAL © DER HESSISCHE LANDBOTE 2001 |
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