| PETER HÜBNER · PREIS DER FREIHEIT DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH EINE DOKUMENTATION Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG |
DER
HESSISCHE LANDBOTE
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Teil
3 VERTRETER DES VOLKES Die Goldene
Partei Deutschlands
Der neunte große ökumenische Schlag der Diktatur gegen die bürgerlichen Demokratisierungsbestrebungen |
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| Der neunte große ökumenische Schlag der Diktatur gegen die bürgerlichen Demokratisierungsbestrebungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Wie ich schon vorher berichtet hatte, zogen wir im zweiten Halbjahr 1987 beinahe sechs Monate lang mit einem eigenen großen LKW-Möbeltransporter von HEIDEL- BERG nach KASSEL um, weil wir in Baden-Württemberg eine lebensgefährliche Eskalation der Polizeieinsätze befürchten mußten.* Mitten in dieser Umzugstätigkeit erschienen dann auch sofort wieder Einsatztrupps des LANDESKRIMINAL- AMTES BADEN-WÜRTTEMBERG unter der Begleitung der HEIDELBERGER STAATSANWALTSCHAFT mit einem Hausdurchsuchungsbefehl bei unseren beiden Liegenschaften jener alten bei HEIDELBERG und der neuen bei KASSEL , und hielten uns einen neuen vom AMTSGERICHT HEIDELBERG am 4.9.87 ausgestellten Durchsuchungsbefehl, der auf Antrag der STAATS- ANWALTSCHAFT HEIDELBERG die Durchsuchung unserer Wohn-, Geschäfts- sowie aller sonstigen Räume und unserer Fahrzeuge in unseren beiden Liegenschaften anordnete sowie darüber hinaus auch noch meine persön- liche Durchsuchung sowie die einiger meiner Freunde. Auch
bei diesem Polizeieinsatz, an welchem auch wieder der HEIDELBERGER STAATSANWALT
beteiligt war, wurde noch einmal das Anwesen bei Kassel mit Polizei
und Hunden umstellt, so daß die Bevölkerung in unserer neuen
Umgebung gleich auch noch nebenbei den richtigen Eindruck
von ihren neuen Nachbarn erhalten konnte. Als Begründung waren die Ermittlungsergebnisse des LANDESKRIMINALAMTES BADEN-WÜRTTEMBERG bemüht worden, nach welchen wir verdächtig waren, durch Vorspiegelung von Großaufträgen in Millionenhöhe eine Vielzahl von Firmen, insbesondere aus der Bau- und Schiffsbaubranche dazu veranlaßt zu haben, Firmenver- treter zu kostspieligen zweitägigen Seminaren zu beordern, ohne daß jemals die Absicht bestanden habe, eines der Projekte tatsächlich zu verwirklichen, und daß es daher zu vermuten sei, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde. Ausgestellt und besiegelt vom Richter Eckert am Amtsgericht Heidelberg: |
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| DURCHSUCHUNGSBEFEHL
zur Durchsuchung des ANWESENS sowie der VERANTWORTLICHEN der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG |
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| AMTSGERICHT 69 Heidelberg, den 4.9.1987 7 Gs 622/87 D
U R C H S U C H U N G S B E F E H L Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wird die Durchsuchung der Wohn-, Geschäfts- sowie aller sonstigen Räume, des befriedeten Besitztums und der Fahrzeuge d. Deutschen Kulturstiftung in a.
6901 Schönau-Altneudorf, Adam-Remmele-Str. 3 sowie der Person d. Beschuldigten gegen die Beschuldigten Hübner, T. und S. und die Beschlagnahme der aufgefundenen Beweismittel angeordnet (§ 94, 98, 102, 105 StPO). Die Genannten sind aufgrund der Ermittlungen des Landes- kriminalamtes Baden-Württemberg verdächtig, durch Vorspiegelung von Großaufträgen in Millionenhöhe eine Vielzahl von Firmen insbesondere aus der Bau- und Schiffsbaubranche dazu veranlaßt zu haben, Firmenvertre- ter zu kostspieligen zweitägigen Seminaren (Teilnahme-gebühr bis ca. 10.000,- DM) zu beordern, ohne daß jemals die Absicht bestanden habe, eines der Objekte tatsächlich zu verwirklichen. Es ist daher zu vermuten, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird. E
c k e r t |
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| Ende des Zitats | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Mit freundlicher Genehmigung von AAR EDITION INTERNATIONAL © DER HESSISCHE LANDBOTE 2001 |
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