| PETER HÜBNER · PREIS DER FREIHEIT DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH EINE DOKUMENTATION Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG |
DER
HESSISCHE LANDBOTE
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Seite
22
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Teil
3 VERTRETER DES VOLKES Die Goldene
Partei Deutschlands
Die Tradition der beiden ökumenischen Supermächte |
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Mir
liegt ein Dokument vor, in welchem die STAATS- ANWALTSCHAFT KARLSRUHE
die STAATSANWALT- SCHAFT HEIDELBERG am 19. 12. 84 auffordert,
das Verfahren für ihre weiteren Schach- und Winkelzüge zu
übernehmen nachdem es angeblich gemäß §
170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. |
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Brief
der STAATSANWALTSCHAFT KARLSRUHE |
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| Staatsanwaltschaft 7500 Karlsruhe, |
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| den 19. 12. 84 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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13 Js 110/84 Vfg. 1. Register Auszug 2.
Ur. mit der Bitte um Übernahme des Verfahrens. Nachdem das Ermittlungsverfahren gegen die Deutsche Kulturstiftung wegen Verdachts der Verunglimpfung des Bundespräsidenten und der verfassungsfeindlichen Verun-glimpfung von Verfassungsorganen (13 Js 106/84) mangels Ermächtigung zur Strafverfolgung gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, besteht im vorliegenden Verfahren eine hiesige Zuständigkeit wegen Sachzusammenhangs nicht mehr. Um Übernahmenachricht wird gebeten. 3. Reg. Beleg (Spitz) |
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Nun
frage ich mich, wie kann ein eingestelltes Verfahren übernommen
werden? Mir liegen schriftliche Dokumente vor, aus denen klar und deutlich hervorgeht, daß auch gerade die hier betroffene STAATSANWALTSCHAFT HEIDELBERG an Dritte verunglimpfende Informationen über spezielle Strafverfol-gungen gegen mich bzw. die DEUTSCHE KULTUR-STIFTUNG weitergegeben hat sowohl an bürgerliche Organisationen als auch an die Presse. Im zweiten Falle erfuhr ich dann erst aus einem großen Illustriertenartikel der Boulevard-Presse mit immerhin Millionenauflage, um welche Art neues Ermittlungsverfah- ren es sich gerade wieder gegen mich handelte. Und so erhielt ich dann immerhin aber noch hier und da selbst amtliche Kenntnis, indem mir dann beispielsweise so etwas wie das Folgende vom 22. Januar 1985 ins Haus flatterte: |
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| Brief
der STAATSANWALTSCHAFT HEIDELBERG an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG |
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STAATSANWALTSCHAFT HEIDELBERG An
die 6901 Schönau-Altneudorf Aktenzeichen: 41 Js 1005/85 22.
Januar 1985
Betr.: Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Vergehens gegen das Pressegesetz Das Verfahren wird gemäß § 170 Abs. II StPO eingestellt. gez.
Heister |
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Wie
wir dann später herausbekamen, war diese Art Strafan-trag vom BUNDESKANZLERAMT
über eine von ihm gegründete und bezahlte Tarnorganisation
mit bürgerlichem Scheinleben angestrengt worden. |
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| Mit freundlicher Genehmigung von AAR EDITION INTERNATIONAL © DER HESSISCHE LANDBOTE 2001 |
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