| PETER HÜBNER · PREIS DER FREIHEIT DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH EINE DOKUMENTATION Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG |
DER
HESSISCHE LANDBOTE
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Seite
16
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Teil
3 VERTRETER DES VOLKES Die Goldene
Partei Deutschlands
Die Tradition der beiden ökumenischen Supermächte |
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Daraufhin
teilte uns das AMTSGERICHT HEIDELBERG auf einer Postkarte am 4. 9.
mit, daß es unser Fernschrei- ben zur zuständigen Behandlung
an die STAATSANWALT- SCHAFT KARLSRUHE weitergeleitet habe. Und somit übersandten wir noch am selben Tag an die STAATSANWALTSCHAFT KARLSRUHE folgendes Fernschreiben: |
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Fernschreiben
der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG |
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7826816
sta d tlx-no 2500/1 11/sep/84 18:44h An
die Bezug:
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Aufforderung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an Bundestag und Bundesrat, gegen den Bundespräsidenten Karl Carstens, gegen die Stadt Aachen, gegen den an der Feier zur Karlspreisverleihung beteiligten Bundeskanzler Kohl sowie gegen die weiteren an der Ehrung beteiligten Personen, Personenkreise und Körperschaften Anklage zu erheben wegen: |
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| Wie kein anderer hat sich gerade Karl der Große in Europa und speziell in Deutschland durch | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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für die christliche Kirche sowie für ihre auf Ausbeutung spezialisierten Körperschaften und Personenkreise bis in die heutige Zeit besondere Verdienste erworben welche dann auch folgerichtig zu seiner Heiligsprechung führten. |
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Gemäß seinem bei Amtsantritt geleisteten Eid: Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe, |
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wäre der Repräsentant der in der Bundesrepublik ver- sammelten deutschen Bürger verpflichtet gewesen, den Preis abzulehnen und darüber hinaus einem solch sittenwidrigen deutschfeindlichen Verhalten auf deutschem Boden entgegenzuwirken. Aufgrund der allgemein und öffentlich verfügbaren geschichtlichen Dokumente sowie aufgrund unserer rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen ist vorauszusetzen, daß sowohl der Bundespräsident Karl Carstens als auch der Oberbürgermeister der Stadt Aachen als auch der Bundeskanzler sowie andere an dieser Preisverleihung beteiligte Personen, Personenkreise und Körperschaften in der Sache informiert waren und sich der Tatsache bewußt sein mußten, daß sie kraft unserer demokratischen Grundordnung nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet waren und sind, ihre verfassungsmäßig garantierte Gewissens- und Willensfreiheit zugunsten einer die Menschenwürde fördernden rechtschaffenen Verhal- tensweise einzusetzen und der gesamten Veranstaltung aktiv entgegenzuwirken. |
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| Betr.:
Unser Fernschreiben Nr. 2412/1 vom 31.8.84 an die Staatsanwaltschaft Heidelberg
mit der Bitte um Weiterleitung an die Abteilung 8 Amtsgericht,
z. Hd. Richterin am Amtsgericht, Frau Kontny
Unser Mahntelex Nr. 2413/1 vom 1.9.84 Fernschreiben
Nr. 1896 vom 3.9.84 vom Unser
Telex 2434/1 vom 3.9.84 Postkarte
vom Amtsgericht Heidelberg an die Das Amtsgericht teilt darin mit, daß unser Fernschreiben zur zuständigen Behandlung an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu 13 Js 106/84 weitergeleitet wurde Telefongespräch der Deutschen Kulturstiftung vom 11.9.84 mit Frau Fertig vom Amtsgericht Heidelberg, in dem sie bestätigt, daß der Vorgang am 3.9.84 an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu Js 106/84 weitergeleitet wurde Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten um eine zügige Beantwortung unseres Fernschreibens Nr. 2434/1 vom 3.9.84 an das Amtsgericht Heidelberg, das zur zuständigen Behandlung an Sie weitergeleitet wurde. DEUTSCHE
KULTURSTIFTUNG nnnn |
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| Mit freundlicher Genehmigung von AAR EDITION INTERNATIONAL © DER HESSISCHE LANDBOTE 2001 |
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