| PETER HÜBNER · PREIS DER FREIHEIT DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH EINE DOKUMENTATION Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG |
DER
HESSISCHE LANDBOTE
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Seite
14
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Teil
3 VERTRETER DES VOLKES Die Goldene
Partei Deutschlands
Die Tradition der beiden ökumenischen Supermächte |
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Nach einer fernschriftlichen Ermahnung am 1. September 84, unser Fernschreiben vom 31. 8. zu beantworten, erhiel- ten wir schließlich am 3. 9. folgendes richterliche Fernschreiben vom AMTSGERICHT HEIDELBERG: |
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Fernschreiben
des Richters am AMTSGERICHT |
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461469 dekus
d fs.-nr. 1896 03. 09. 1984 11.10 Uhr An die Betr.: Ermittlungsverfahren
gegen die Verantwortlichen Vor der weiteren Verbreitung des Offenen Briefes werden Sie gewarnt, da dies nach Sachlage weitere Strafbarkeit gem. Par. 90 StGB begründen kann. gez. Haberacker, Amtsgericht Heidelberg, den 03.09.84 461469 dekus
d |
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| Noch am selben Tag ging unsere fernschriftliche Antwort an den bedrohlichen Richter herraus: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Fernschreiben
der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an den Richter am AMTSGERICHT HEIDELBERG |
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| 461511
stahd d 03.09.84 15.16 uhr 461469 dekus d 034/001 computer-message tlx-no 2434/1 03/sep/84 15:16h An
die Bezug:
Verknüpfung des Amtes des Bundespräsidenten |
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Aufforderung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an Bundestag und Bundesrat, gegen den Bundespräsidenten Karl Carstens, gegen die Stadt Aachen, gegen den an der Feier zur Karlspreisverleihung beteiligten Bundeskanzler Kohl sowie gegen die weiteren an der Ehrung beteiligten Personen, Personenkreise und Körperschaften Anklage zu erheben wegen: |
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| Wie kein anderer hat sich gerade Karl der Große in Europa und speziell in Deutschland durch | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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für
die christliche Kirche sowie für ihre auf Ausbeutung spezialisierten
Körperschaften und Personenkreise bis in die heutige Zeit besondere
Verdienste erworben welche dann auch folgerichtig zu seiner Heiligsprechung
führten. Gemäß seinem bei Amtsantritt geleisteten Eid: Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe, wäre der Repräsentant der in der Bundesrepublik versammelten deutschen Bürger verpflichtet gewesen, den Preis abzulehnen und darüber hinaus einem solch sittenwidrigen deutschfeindlichen Verhalten auf deutschem Boden entgegenzuwirken. Aufgrund der allgemein und öffentlich verfügbaren geschichtlichen Dokumente sowie aufgrund unserer rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen ist vorauszusetzen, daß sowohl der Bundespräsident Karl Carstens als auch der Oberbürgermeister der Stadt Aachen als auch der Bundeskanzler sowie andere an dieser Preisverleihung beteiligte Personen, Personenkreise und Körperschaften in der Sache informiert waren und sich der Tatsache bewußt sein mußten, daß sie kraft unserer demokratischen Grundordnung nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet waren und sind, ihre verfassungsmäßig garantierte Gewissens- und Willensfreiheit zugunsten einer die Menschenwürde fördernden rechtschaffenen Verhal- tensweise einzusetzen und der gesamten Veranstaltung aktiv entgegenzuwirken. Betr.:
Unser Fernschreiben Nr. 2412/1 vom 31.8.84 sowie Für
freie Menschen
sind Drohungen wirkungslos. Cicero Sehr geehrte Damen und Herren Richter, in unserem Fernschreiben vom 31.8.84 baten wir Sie um umgehende amtliche Auskunft, ob kraft richterlichen Beschlusses einer weiteren Verbreitung des Offenen Briefes der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat betreffend die Verleihung des Karlspreises an den Bundespräsidenten Karl Carstens irgend etwas im Wege steht oder nicht. Nun
warnen Sie uns vor der weiteren Verbreitung des besagten Offenen Briefes,
vorenthalten uns aber die von uns erbetene klare, eindeutige und unmißverständliche
amtliche Auskunft wo doch die Verbreitung dieses Offenen Briefes
als offizieller Grund für die vollständige Durchsuchung der
Räume verschiedener Körperschaften, Personenkreise und Privatpersonen
darunter auch die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG angegeben wurde. Nun
rollen der heiligen Ströme
Gluten rückwärts, Samt dem Recht sind jegliche Dinge verkehrt. Euripides Statt
dessen sprechen Sie von einer weiteren Strafbarkeit gemäß
Paragraph 90 StGB, ohne uns die bisherige Strafbarkeit genannt zu haben. Eine
richtige Antwort ist
wie ein lieblicher Kuß. Goethe Wir bitten also nochmals um ordnungsgemäße, korrekte, umgehende amtliche Auskunft, ob kraft richterlichen Beschlusses einer weiteren Verbreitung dieser Dokumen- tation irgend etwas im Wege steht oder nicht sowie um die Benennung der vorigen von Ihnen nicht genauer benannten Strafbarkeit. DEUTSCHE
KULTURSTIFTUNG 461511
stahd d |
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| Mit freundlicher Genehmigung von AAR EDITION INTERNATIONAL © DER HESSISCHE LANDBOTE 2001 |
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