| PETER HÜBNER · PREIS DER FREIHEIT DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH EINE DOKUMENTATION Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG |
DER
HESSISCHE LANDBOTE
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Seite
10
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Teil
3 VERTRETER DES VOLKES Die Goldene
Partei Deutschlands
Der kecke Griff ans Eingemachte der bundesdeutschen ökumenischen Hausdrachen |
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| Zweites
unumstößliches Geheimnis der gekauften Republik |
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Der BAYERISCHE OBERSTE RECHNUNGSHOF teilte uns am 2. Juli 1984 folgendes mit: |
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| Brief
des BAYERISCHEN OBERSTEN RECHNUNGSHOFES an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG |
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Ihr Anliegen nach Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Kirche ist daher nur über eine entsprechende Gesetzes- änderung zu erreichen, wofür der Deutsche Bundestag in Bonn zuständig ist. |
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Der
PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFES |
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| Brief
des PRÄSIDENTEN DES BUNDESGERICHTSHOFES an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG |
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Auf Ihr Schreiben vom 13. Juni 1984 teile ich Ihnen mit, daß der Bundesgerichtshof nicht mit der Aufgabe betraut ist, die Gemeinnützigkeit der evangelischen oder katholischen Kirche zu untersuchen. Zu Ihrer näheren Information teile ich Ihnen mit, daß die besondere Stellung der Kirche auf Artikel 140 des Grundgesetzes beruht, wonach die Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 zum Bestandteil des Grundgesetzes erhoben worden sind. Eine Änderung dieser Vorschriften kann nur durch das Parlament erfolgen. |
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Die beiden letzten Aussagen des PRÄSIDENTEN DES BUNDESGERICHTSHOFES sowie des BAYERISCHEN OBERSTEN RECHNUNGSHOFES scheinen die Frage nach der Zuständigkeit Aberkennung der Gemeinnüt-zigkeit der RÖMISCH-KATHOLISCHEN KIRCHE als auch der EVANGELISCHEN KIRCHE zu beantworten: der BUNDESTAG bzw. die ABGEORDNETEN IM BUNDESTAG sind hierfür zuständig, und es bedarf einer Gesetzesänderung, will man, daß diesen beiden KIRCHEN aufgrund ihrer antidemokratischen Tätigkeit ihre Steuer- vorteile von alleine siebzehn Milliarden Mark Kirchen- steuer im Jahr entzogen werden ihre sonstigen Einnahmen über ihre vielfältigen weiteren Organisationen, Banken und Firmenbeteiligungen im In- und Ausland und diversen Spendeneinnahmen einmal noch außer acht gelassen. |
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| Mit freundlicher Genehmigung von AAR EDITION INTERNATIONAL © DER HESSISCHE LANDBOTE 2001 |
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