| PETER HÜBNER · PREIS DER FREIHEIT DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH EINE DOKUMENTATION Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG |
DER
HESSISCHE LANDBOTE
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Seite
7
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Teil
3 VERTRETER DES VOLKES Die Goldene
Partei Deutschlands
Der kecke Griff ans Eingemachte der bundesdeutschen ökumenischen Hausdrachen |
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Die
erste geheuchelte allgemeine |
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Die meisten der Angeschriebenen antworteten uns über-haupt nicht, aber eine ganze Anzahl sagten uns auch ganz einfach, daß sie für diese Angelegenheit nicht zuständig seien. Nun denkt doch der einfache Bürger erst einmal, daß es für eine solche Frage nach der Gemeinnützigkeit einer Organisation in unserer BUNDESREPUBLIK DEUTSCH-LAND irgendeine Zuständigkeit geben muß auch wenn es sich um die beiden GROSSKIRCHEN handelt, die ja immerhin an den beiden letzten Weltkriegen höchst aktiv mitgewirkt, sich vielfältiger Vergehen schuldig gemacht und äußerst profitiert haben und die sich auch heute wieder für die Diktatur und gegen die Demokratie engagieren. Und
so, wie wir als einfache junge Bürger auf diese Frage nach dem
Studium der Gesetzesbücher keine Antwort fanden, so zeigte sich
auch bei den von uns angeschriebenen führenden Persönlichkeiten
der bundesdeutschen Gerichts-barkeit und Finanzprüfungsbehörden
eine allgemeine Ver- unsicherung bei dieser Fragestellung. |
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| Die
weitläufige Gewieftheit der hohen Bürokratie |
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| Die politisch gewiefteste Antwort gab uns am 18. Juni 1984 zweifellos der OBERBUNDESANWALT BEIM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BERLIN: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Brief
des OBERBUNDESANWALTS BEIM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BERLIN an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG |
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Betr.:
Religionsgemeinschaftend es öffentlichen Rechtes Zu vorbezeichnetem Schreiben teile ich mit, in der von Ihnen angesprochenen Angelegenheit nicht zuständig zu sein, da die mir zukommende Aufgabe der Wahrung des öffentlichen Interesses voraussetzt, daß ein entsprechendes Revisions-verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig ist: vgl. Verwaltungsgerichtsordnung § 35! Was im übrigen die Frage einer Untersuchung über die Gemeinnützigkeit der Kirche anlangt, so erscheint sie mir derart weitläufig, daß ich greifbare Anhaltspunkte für einen geeigneten Hinweis auf etwaige Zuständigkeiten nicht zu erkennen vermag. |
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Der
PRÄSIDENT DES LANDESARBEITSGERICHTS |
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| Brief
des PRÄSIDENTEN DES LANDESARBEITSGERICHTS IN FRANKFURT AM MAIN an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG |
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Auf Ihre Anfrage vom 13. d.M. teile ich Ihnen mit, daß ich für eine Untersuchung über die Gemeinnützigkeit der Kirche nicht zuständig bin. M.E. müssen Sie diese Anfrage an den Herrn Bundesminister der Finanzen richten. |
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| Mit freundlicher Genehmigung von AAR EDITION INTERNATIONAL © DER HESSISCHE LANDBOTE 2001 |
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