| PETER HÜBNER · PREIS DER FREIHEIT DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH EINE DOKUMENTATION Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG |
DER
HESSISCHE LANDBOTE
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Seite
3
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Teil
3 VERTRETER DES VOLKES Die Goldene
Partei Deutschlands
Der kecke Griff ans Eingemachte der bundesdeutschen ökumenischen Hausdrachen |
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| Wer
wagt es hier, die materiellen Grundlagender Diktatur aushungern zu wollen?! |
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| Am 3. Juli 1984 schrieb uns der PRÄSIDENT DES OBERVERWALTUNGSGERICHTES von NORDRHEIN-WESTFALEN, Bischoff, der interessanterweise gleichzeitig auch noch PRÄSIDENT des dortigen VERFASSUNGSGERICHTES war, folgenden Brief: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Brief
des PRÄSIDENTEN DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS VON NORDRHEIN-WESTFALEN an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG |
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Auf die vorgenannte Eingabe bitte ich Sie, die Satzung der Deutschen Kulturstiftung vorzulegen und die Organschaft oder Vertretungsbefugnis der beiden Damen und Herren nachzuweisen, die die Eingabe unterschrieben haben. |
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Am 13. Juli erhielt er von uns folgendes Antwortschreiben: |
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| Brief
der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an den PRÄSIDENTEN DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS VON NORDRHEIN-WESTFALEN |
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| An
den Bischoff des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Herrn Dr. Präsident Aegidiikirchplatz 5 4400 Münster |
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| 13. Juli 1984 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Betr.:
Aufrichtigkeit
ist
die Quelle aller Genialität, und die Menschen wären geistreicher, wenn sie sittlicher wären. L. Börne
Sehr geehrter Herr Dr. Präsident, Ihren Brief vom 3. dieses Monats haben wir dankend erhalten. Die von Ihnen gewünschte Verfassung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG bitten wir bei der Europäischen Buch- und Schallplatten-Vertriebsgesellschaft gegen eine Schutz-gebühr von DM 12,- anzufordern und sich dabei auf unsere Empfehlung zu berufen. (Adresse:
Europäische Buch- und Die von Ihnen gewünschte Organschaft oder Vertreter-befugnis der beiden Herren wird hiermit bestätigt. Zu unserem Bedauern müssen wir aber feststellen, daß Sie in Ihrem Schreiben die in unserem Brief angeschnittene Frage nach der Zuständigkeit für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Kirche weder beantwortet noch überhaupt berührt haben. Sollen
wir daraus schließen, daß diese unsere ursprüngliche
Fragestellung aufgrund jener bei Ihnen plötzlich auftreten-den
Fragen in den Hintergrund rückte und auf diese Weise aus Ihrem
Bewußtsein verdrängt wurde? Unter dem Schutze unserer demokratischen Grundordnung und unter dem verfassungsmäßig verbürgten Recht der freien Gewissens- und Willensbildung erlauben wir uns also nochmals, die Gemeinnützigkeit der Kirche in Frage zu stellen. Die objektive Wissenschaft wurde geschichtlich von der Intelligenz unserer deutschen heidnischen Kultur einer hohen Sittlichkeit hervorgebracht, um die Inquisition der Kirche abzuschaffen was ihr auch gelang. Heute
ist die Wissenschaft sogar in der Lage, sittliche Leistungen mit Hilfe
objektiver Meßmethoden zu veri-fizieren. Dabei kann die Kirche wenn sie ihre Gemeinnützigkeit behalten will einen wissenschaftlichen Nachweis über ihre sittlichen Leistungen erbringen, was ihr nach bisherigen Untersuchungen schwerlich gelingen dürfte. Anhand der geschichtlichen Dokumente läßt sich eindeutig beweisen, daß die Kirche für eine sittliche Leistung überhaupt nicht konzipiert wurde, sondern unter Vortäu- schung religiös-ideologischen Engagements nur dazu diente, die internationalen Plünderungen der römischen Diktatoren beziehungsweise ihrer Nachfahren mit Hilfe geschickter Anpassung an die gesellschaftspolitischen Umstände fortzu- setzen. In diese Kategorie der Anpassung gehört dann auch beispielsweise das Einziehen der Kirchensteuer oder auch die Berechtigung, Spenden einzuziehen und den Spendern Steuerabzugsfähigkeit zu beurkunden. Die Spendenaffären der Parteien haben gezeigt, wie sich auch hier das historische Bild der geschickten politischen Einflußnahme der Kirche unter Anpassung an die bestehenden Verhältnisse wiederholt, denn auch hier wurden gesetzeswidrig verschleiert Spenden über die kirchlichen Organisationen an die kirchlichen Parteien abgeführt und höchstwahrscheinlich auch überwiegend von Firmen, welche wiederum der Kirche gehören. Wir bitten Sie also erneut, uns mitzuteilen, inwieweit Sie für eine Untersuchung über die Gemeinnützigkeit der Kirche zuständig sind und falls nicht, wer hierfür zuständig ist und an wen wir uns in dieser Angelegenheit wenden müssen. Mit
freundlichen Grüßen DEUTSCHE
KULTURSTIFTUNG
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| Mit freundlicher Genehmigung von AAR EDITION INTERNATIONAL © DER HESSISCHE LANDBOTE 2001 |
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