| Die meisten der Befragten verwiesen uns auf die für sie in dieser Angelegenheit zuständigen INNENMINISTER auf Bundes- und auf Landesebene. Der auf Bundesebene zuständige BUNDESMINISTER DES INNERN beantwortete uns am 4. August 1983 unsere Fragen in einem Brief folgendermaßen: |
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| Brief
des BUNDESMINISTERS DES INNERN an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG |
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| Betr.:
Bedeutung von Staatssymbolen Auf Ihr obengenanntes Schreiben mit der Frage nach der Bedeutung einzelner Staatssymbole der Bundesrepublik Deutschland teile ich Ihnen folgendes mit: Die staatlichen Symbole Bundesdienstflagge, kleines Bundessiegel und großes Bundessiegel haben ihre wesentliche Bedeutung darin, daß ihre Anwendung Aus- übung staatlicher Macht der Bundesrepublik Deutschland symbolisiert. Nur Bundesbehörden sind berechtigt, die Bundesdienstflagge zu hissen oder ein Bundessiegel zu verwenden. Die Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950 (BGBl. S. 205) sieht vier amtliche deutsche Flaggen vor: die Bundesflagge, die Standarte des Bundespräsi-denten, die Bundespostflagge und die Dienstflagge der Bundesbehörden. Alle Stellen und Behörden des Bundes, ausgenommen der Bundespräsident und die zur Führung der Bundespostflagge Berechtigten, führen die Dienstflagge der Bundesbehörden. Bundesdienstgebäude und Wasserfahr-zeuge im öffentlichen Dienst des Bundes können mit der Bundesflagge oder mit der Bundesdienstflagge beflaggt werden. Ebenso wie die Dienstflagge
sind auch die Dienstsiegel Staatssymbole der Bundesrepublik Deutschland,
die die Befugnis zur Ausübung von Hoheitsgewalt dokumentieren.
Das große Bundessiegel (Bundesadler umgeben mit einem Kranz) wird
auf großen Staatsurkunden, aber auch für Ernennungsurkunden
von Bundesbeamten, verwendet. Gemäß des Erlasses über
die Dienstsiegel vom 20. Januar 1950 (BGBl. S. 26) in der Fassung des
Änderungs-Erlasses vom 28. August 1957 (BGBl. I S. 1328) wird das
große Bundessiegel vom Bundespräsidenten, dem Bundeskanzler,
den Bundesministern und dem Rechnungshof der Bundesrepublik Deutschland
sowie von dem Präsidenten, dem Zentralbankrat und dem Direktorium
der Deutschen Bundesbank geführt. Des großen Bundessiegels
können sich auch der Präsident des Bundestages und der Präsident
des Bundesrates bedienen. Ebenso können das Bundes-verfassungsgericht
und alle oberen Bundesgerichte das große Bundessiegel zur Ausfertigung
von Urteilen und Beschlüssen verwenden. |
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| Mit freundlicher Genehmigung von AAR EDITION INTERNATIONAL © DER HESSISCHE LANDBOTE 2001 |
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| PETER HÜBNER · PREIS DER FREIHEIT DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH EINE DOKUMENTATION Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG |
DER
HESSISCHE LANDBOTE
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Seite
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TEIL
2 DIE
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Die Deutsche Kulturstiftung attackiert den Hokuspokus der Amts- und Würdenträger in der Bundesrepublik Deutschland |
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