|
Nach vielfältigem Ermahnen von unserer Seite, unseren Rechtsanspruch auf den Anschluß eines Telefons unter dem Namen unseres Vereins zu respektieren, schrieb uns die Deutsche Bundespost schließlich ein halbes Jahr später, daß sie nun bereit sei, unser Recht gelten zu lassen, und bat uns dann noch einmal um Zusendung derjenigen Dokumente, welche wir dem Fernmeldeamt schon bei der ersten Anmeldung vor genau einem Jahr und vier Monaten mit dem Antrag übergeben hatten. Wo mögen diese von uns nun schon vor beinahe anderthalb Jahren übergebenen Dokumente über die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG überall gewesen, und wo mögen sie schließlich gelandet sein? Auch der Inhalt des Schreibens der DEUTSCHEN BUNDESPOST vom 5. 12. 1984 sei hier der guten Ordnung halber abgedruckt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Brief
der DEUTSCHEN BUNDESPOST an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Betreff: Begründung von Teilnehmerverhältnissen unter dem Namen Deutsche Kulturstiftung Ihrem Schreiben vom 15. 06. 84 entnehmen wir folgendes:
Wir sind bereit, mit Ihnen unter dem Namen Deutsche Kulturstiftung als nichtrechtsfähigem Verein ein Teilnehmerverhältnis zu begründen, wenn die Erfordernisse gemäß § 10 der Fernmeldeordnung, insbes. der Absätze 3, 6 und 7, von Ihnen erfüllt werden: Nichtrechtsfähige Vereine haben auf Verlangen der Deutschen Bundespost eine Fernmeldevollmacht zu erteilen. Die Fernmeldevollmacht ist bei der Anmeldestelle für Fernmeldeeinrichtungen des Fernmeldeamts Heidelberg einzureichen. Die Unterschrift muß amtlich beglaubigt sein. Wer bei der Erteilung einer Fernmeldevollmacht nicht im eigenen Namen handelt, hat nachzuweisen, daß er vertretungsberechtigt ist. Der Nachweis der Vertretungs-berechtigung erfolgt durch Vorlage der Satzung oder durch Vertrag, aus der/dem hervorgehen muß, welcher Person die Geschäftsführung übertragen ist. Wir reichen Ihren Antrag für Teletexanschlüsse vom 28.11.84 zurück mit der Bitte, diesen unter folgenden Vorgaben neu zu stellen:
Anlagen: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ende des Zitats | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Nach einem Jahr und elf Monaten intensiver Ausein-andersetzung mit der DEUTSCHEN BUNDESPOST erwies sich der Mühlstein unserer erwachenden Demokratie auch wenn er nur von unten, aus den Reihen des Volkes, drückte auf dem Boden der bestehenden Gesetze schließlich stärker als jener Mühlstein der scheindemo-kratischen staatlichen Obrigkeit: und das zwischen diese Mühlsteine geratene Fernmeldeamt Heidelberg eröffnete endlich schließlich unsere Telefon- beziehungsweise Telexanschlüsse unter dem Namen der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||||||
| Mit freundlicher Genehmigung von AAR EDITION INTERNATIONAL © DER HESSISCHE LANDBOTE 2001 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| PETER HÜBNER · PREIS DER FREIHEIT DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH EINE DOKUMENTATION Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG |
DER
HESSISCHE LANDBOTE
|
|
Seite
26
|
|
||
|
TEIL
2 DIE
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Die Deutsche Kulturstiftung in der staatsfreien Zone |
|||
| __________________________________________________________________________________________________ | |||