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Die deutsche Staatskunst war lange Zeit umfochtene Bastion angestammter deutscher Tradition und Kultur, und die Repräsentanten des deutschen Beamtentums sollten die ersten sein, die sich unter dem Schutz der Demokratie nach Art und Sitte unserer deutschen Väter und Mütter in freier Gewissensbildung, freier Willensbildung und freier Persönlichkeitsentfaltung von der nahöstlichen Fremd-ideologie befreien, welche nun über beinahe 2000 Jahre hinweg unsere eigene hohe deutsche Tradition der Sittlichkeit zersetzt hat und die natürliche Menschenwürde des Deutschen mit der aktiven gezielten Verherrlichung des Leidens bis auf den heutigen Tag untergräbt. Da nun mal auch Ihr Schreibtisch zum Gefechtsfeld dieser politisch-kulturellen Auseinandersetzung geworden ist, wollten wir hiermit Ihnen sowie auch Ihren von uns vermuteten Hintermännern unsere deutschen Argumente nicht vorenthalten. Zumindest bei Ihnen in der Post nehmen wir noch an, daß Sie als einfache Beamte unter Berücksichtigung Ihrer Dienstvorschriften vorrangig die natürlichen Interessen Ihrer eigenen Vorfahren zu vertreten bereit sind und nicht etwa Ihre bestehenden Dienstvorschriften wegen scheinbar so etablierter Hintermänner mit falschen religiös-politischen Absichten verletzen. Wir sind auch
darauf vorbereitet, unter dem Schutze der demokratischen Grundordnung
unseres Staates und unter dem Schutze der bestehenden Gesetze und Gepflogenheiten
in dieser Angelegenheit vor den Augen des Volkes mit dem Bundespostminister
in eine öffentliche Auseinandersetzung zu treten. Sollten Sie aufgrund Ihrer momentanen Vorschriften und Anweisungen immer noch glauben, daß Sie die Rechtsform des nichteingetragenen Vereins der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG für Anschlüsse bzw. für die Namenseintragung nicht akzeptieren dürfen, und sollte sich somit unsere Auseinandersetzung über den von Ihnen gesetzten Termin vom 30.6.1984 ausdehnen, so besteht in einem solchen Falle die Möglichkeit, daß die hier im Hause vorhandene Organisation WYMS (unser Vermieter mit der Form des eingetragenen Vereins, die entsprechenden Unterlagen dieser Organisation liegen Ihnen ohnehin vor) unter ihrem Namen die besagten Telefon- und Telexverbindungen fortführt bzw. übernimmt, bis die ganze Angelegenheit öffentlich geklärt ist. Jene von Ihnen vorgezeichnete Eintragung unserer Telefon- und Telexanschlüsse unter dem Namen einer oder mehrerer natürlicher Personen ist von uns nicht vorgesehen, und wir bitten Sie, dies zu respektieren. Bevor Sie also die von Ihnen angedrohte Aufhebung des Anschlusses von Amts wegen durchführen, bitten wir Sie, zur Kenntnis zu nehmen, daß in einem solchen Falle die Übernahme des Telexanschlusses 4 61 469 bis auf weiteres von der WYMS gewünscht wird daß also in einem solchen Falle der Anschluß nicht aufgehoben wird, sondern unter dem Namen unseres Vermieters, der Organisation WYMS, ohne Unterbrechung weiterläuft. Mit freundlichen Grüßen i. V. i. V. DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
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Als Anlage zu diesem Brief sandten wir dem Fernmeldeamt auch noch gleich unseren Antrag für den Teletexanschluß wieder zurück und fügten außerdem ein Exemplar der Sonderausgabe des Deutschen Kulturforums 4/84* bei sowie nochmals eine gedruckte Satzung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG*. |
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| Mit freundlicher Genehmigung von AAR EDITION INTERNATIONAL © DER HESSISCHE LANDBOTE 2001 |
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| PETER HÜBNER · PREIS DER FREIHEIT DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH EINE DOKUMENTATION Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG |
DER
HESSISCHE LANDBOTE
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TEIL
2 DIE
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Die Deutsche Kulturstiftung in der staatsfreien Zone |
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