|
Am 15. Juni erfolgte unsere Antwort sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückantwort mit der nun schriftlichen Darstellung unseres Standpunktes. Auch der Inhalt dieses unseres Schreibens an die DEUTSCHE BUNDESPOST sei hier im folgenden abge-druckt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Brief
der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an die DEUTSCHE BUNDESPOST |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Per Einschreiben mit Rückantwort An die 6900 Heidelberg 15.
6. 1984
Für
freie Menschen
sind Drohungen wirkungslos. Cicero
Ihre beiden
Briefe vom 7.9.1983 und vom 1.6.1984 haben wir erhalten. In Ihrem letzten
Brief teilen Sie uns mit, daß Sie uns in Ihrem vorigen Schreiben
gebeten hätten, die rechtliche Existenz unserer Stiftung
durch die Vorlage der Genehmigung des Landes Baden-Württemberg
nachzu-weisen. Nun schreiben
Sie uns in Ihrem letzten Brief: Es steht Ihnen frei, Anträge unter dem Namen einer natürlichen Person Ihres Haus es zu stellen. In Ihrem ersten Brief vom 7.9.1983 bitten Sie uns noch um Stellungnahme, ob wir uns als nichtrechtsfähigen Verein betrachten lassen wollen, und erklären dann weiter: Nichtzutreffendenfalls wäre das Teilnehmerverhältnis unter dem Namen einer natürlichen Person Ihres Hauses zu führen. Von der Form
des nichtrechtsfähigen Vereins sprechen Sie in Ihrem
letzten Schreiben vom 1.6.1984 überhaupt nicht mehr obwohl
aus den Unterlagen, die Sie von uns hatten (Gründungsprotokoll,
Protokoll der Mitgliederversam-mlung, Satzung), eindeutig hervorgeht,
daß es sich hier um einen nichteingetragenen Verein mit dem Namen
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG handelt. Diese Vorgabe einer Frage, deren korrekte Antwort Ihnen aufgrund der Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen ja bereits bekannt war, erweckte in uns den Gedanken, daß etwas anderes hinter Ihren Schreiben stecken muß als der lautere Wunsch, zu erfahren, ob es sich bei der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG um eine vom Land Baden-Württemberg anerkannte Stiftung als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt oder um einen nichteingetragenen Verein. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||||||
| Mit freundlicher Genehmigung von AAR EDITION INTERNATIONAL © DER HESSISCHE LANDBOTE 2001 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| PETER HÜBNER · PREIS DER FREIHEIT DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH EINE DOKUMENTATION Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG |
DER
HESSISCHE LANDBOTE
|
|
Seite
12
|
|
||
|
TEIL
2 DIE
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Die Deutsche Kulturstiftung in der staatsfreien Zone |
|||
| __________________________________________________________________________________________________ | |||