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Am 7. 9. 1983 forderte uns die DEUTSCHE BUNDESPOST auf, die rechtliche Existenz unserer Stiftung durch die Vorlage der Genehmigung des Landes BADEN-WÜRTTEMBERG nachzuweisen ansonsten würde die BUNDESPOST ein Teilnehmerverhältnis über Fernmelde-einrichtungen unter dem Namen DEUTSCHE KULTUR-STIFTUNG ablehnen. Der Inhalt dieses Schreibens der DEUTSCHEN BUNDES-POST sei hier der guten Ordnung halber abgedruckt. |
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| Brief
der DEUTSCHEN BUNDESPOST an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG |
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| Betreff:
Begründung von Teilnehmerverhältnissen unter Deutsche Kulturstiftung
Aufgrund Ihres Antrages vom 19.05.83 auf Anschließung eines Telexhauptanschlusses, der Ihnen seit dem 26.07.83 zur Verfügung steht, haben wir zur Begründung des Teilnehmerverhältnisses Ihre Institution anhand unserer fernmelderechtlichen Vorschriften einer eingehenden Prüfung unterzogen. Wir bitten Sie daher,
die rechtliche Existenz Ihrer Stiftung durch die Vorlage der Genehmigung
des Landes Baden-Württemberg nachzuweisen. Sollten Sie nicht im
Besitz dieser Genehmigung sein, bitten wir Sie um Stellungnahme, ob
Sie sich als nicht-rechtsfähigen Verein betrachten lassen wollen. |
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Bezüglich Ihres Antrages vom 11.08.83 auf Neuanschlies-sung eines Fernsprechhauptanschlusses mit Familientele-fonanlage unter dem Antragsteller Europäische Buch- und Schallplattenvertriebsgesellschaft bitten wir um Mittei-lung, ob der Verein im Vereinsregister eingetragen ist oder werden soll und ggf. um Vorlage eines entsprechenden Auszuges. Sofern dieses nicht zutrifft, bitten wir gleichfalls um Stellungnahme analog den vorstehenden Abschnitten. |
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| Ende des Zitats | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Mit freundlicher Genehmigung von AAR EDITION INTERNATIONAL © DER HESSISCHE LANDBOTE 2001 |
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| PETER HÜBNER · PREIS DER FREIHEIT DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH EINE DOKUMENTATION Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG |
DER
HESSISCHE LANDBOTE
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Seite
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TEIL
2 DIE
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Die Deutsche Kulturstiftung in der staatsfreien Zone |
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